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Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 74 LBauO M-V

Leistungsbeschreibung

Ist ein Bauantrag eingereicht, kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf in Textform gestellten Antrag schon vor Erteilung der endgültigen Baugenehmigung gestattet werden.

Verfahrensablauf

Während der Prüfung des Bauantrages kann auf Antrag des Bauherrn für die im Antrag näher zu bezeichnenden Teilbauarbeiten die Erteilung einer Teilbaugenehmigung geprüft werden, sofern die für die beantragten Teilbauarbeiten erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

An wen muss ich mich wenden?

an den für den Bauantrag zuständigen Sachbearbeitenden

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt

Sachgebiet untere Bauaufsichtsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag auf Teilbaugenehmigung mit konkreter Bezeichnung der einzelnen Bauteile oder Bauabschnitte

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenberechnung nach der Baugebührenverordnung M-V