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Ausstellung eines Leichenpasses

Leistungsbeschreibung

Bei der Überführung einer Leiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel kein Leichenpass erforderlich. Wird von dem Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll, ein Leichenpass verlangt, stellen die Gesundheitsämter diesen auf Antrag aus.

Bevor eine Leiche aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland überführt werden darf, ist eine zweite (amtliche) Leichenschau erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter. Die Gesundheitsämter stellen auch den für die Überführung erforderlichen Leichenpass aus.

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Verfahrensablauf

Vorherige Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt, Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Welche Unterlagen werden benötigt?

wird bei der Kontaktaufnahme besprochen

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren werden nach der Gesundheitswesenkostenverordnung M-V geregelt.

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