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Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1)

Leistungsbeschreibung

Jedes Kind hat in Deutschland den Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Seit 1991 gibt es ein einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder. Bis zum Schulalter werden zehn ärztliche Untersuchungen (U 1 - U 9) angeboten. Im 13.-14. Lebensjahr wird noch eine weitere Untersuchung angeboten, die J 1. Ziel der Früherkennungsuntersuchungen ist es, mögliche gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und behandeln zu lassen. Die U-Untersuchungen bei Kindern nicht verpflichtend. Eltern, die ihre Kinder jedoch nicht zur Vorsorgeuntersuchung bringen, erhalten eine schriftliche Einladung zur U-Untersuchung. Ziel ist es, Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen, aber auch Fälle von Vernachlässigung und Kindesmissbrauch sollen dadurch schneller aufgedeckt werden.

Verfahrensablauf

Erhält das LaGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) nach dem Ende des jeweiligen Untersuchungszeitraumes und zwei Monate vor Ablauf der oben genannten Toleranzgrenzen keine Rückmeldung, wird ein Erinnerungsschreiben, an die Familien versandt. Genau einen Monat vor Ablauf der untersuchungsbezogenen Toleranzgrenzen werden, sofern bei der Zentralen Stelle keine Rückmeldung eingegangen ist, die Daten des Kindes an das jeweilige zuständige Gesundheitsamt weitergegeben. Das Gesundheitsamt nimmt daraufhin zeitnah schriftlich Kontakt auf, damit möglichst schnell ein Termin in einer ärztlichen Praxis vereinbart und die Vorsorgeuntersuchungen nachgeholt werden kann. Wird innerhalb einer vorgeschriebenen Frist auf das Schreiben des Gesundheitsamtes weder telefonisch, schriftlich oder per E-Mail reagiert, wird das Gesundheitsamt oder Jugendamt einen angekündigten Hausbesuch durchführen. Außerdem erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nur, wenn die U-Untersuchungen in dem vorgegebenen Zeitraum (Untersuchungs- und Toleranzzeitraum) erfolgt sind. 

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • U-Heft
  • Impfausweis