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Begutachtung nach Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsbeschreibung

Begutachtung, ob durch eine akute Erkrankung eine fachärztliche Behandlung einschließlich Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren sind.

Verfahrensablauf

Der Begutachtungsauftrag wird vom Sozialamt erteilt. Daraufhin erfolgt eine Einladung zur Begutachtung von Seiten des Gesundheitsamtes,

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Voraussetzungen

Bei unzureichenden Deutschkenntnissen bitte Dolmetscher mitbringen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personaldokument
  • Krankenberichte
  • aktueller Medikamentenplan

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

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