Verpflegungskosten und gemeinschaftliches Mittagessen

Leistungsbeschreibung

Bei dem Bezug von Sozialleistungen oder geringem Einkommen besteht die Möglichkeit die Übernahme der Verpflegungskosten (Frühstück, Obst, Getränke, Mittag und Vesper) beim Amt für Jugend und Familie zu beantragen.

Verfahrensablauf

Für die mögliche Übernahme der Verpflegungskosten ist schriftlich ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag kann von der / den Personensorgeberechtigten des Kindes gestellt werden. Dieser wird nach entsprechendem Eingang geprüft. Wenn notwendig, werden fehlende Unterlagen nachgefordert. Bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen erfolgt eine entsprechende Prüfung und Bescheiderteilung, die so dann den Personensorgeberechtigten zugestellt wird.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Amt für Jugend und Familie

Sachgebiet Wirtschaftliche KITA-Förderung

Voraussetzungen

Das Kind hat eine Berechtigung des Landkreises Rostock für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in der Tagespflegestelle, in der Krippe oder im Kindergarten.
Die Eltern bzw. Stiefeltern haben ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Leistungen zur Grundsicherung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag zur Übernahme der Verpflegungskosten
  • Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung
  • Spezielle Nachweise ergeben sich entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation aus dem Antragsformular.
  • Datenschutzerklärung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsstellung muss zeitnah, spätestens in dem Monat erfolgen, ab dem die Übernahme der Verpflegungskosten erfolgen soll.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.

Was sollte ich noch wissen?

Alle Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen unverzüglich dem Amt für Jugend und Familie schriftlich mitgeteilt werden.

Elektronische Antragstellung

  • Verschlüsselter E-Mail-Versand 
  • PDF-Dateien nicht größer als 10 MB 

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