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Bedarfsprüfung/Erteilung einer Berechtigung für die Betreuung in einer Krippe/Kindergarten

Leistungsbeschreibung

Jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern hat ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Dabei wird das Kind bei einem Teilzeitplatz 6 Stunden, bei einem Ganztagsplatz 10 Stunden täglich betreut.
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist eine Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes notwendig.

Krippe ist für Kinder bis zum Beginn des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden.
Kindergarten ist für Kinder von Beginn des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Eintritt in die Schule.

Verfahrensablauf

Für die Erteilung einer Berechtigung für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist schriftlich ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag kann von der / den Personensorgeberechtigten des Kindes gestellt werden. Dieser wird nach entsprechendem Eingang geprüft und bei Erforderlichkeit werden fehlende Unterlagen nachgefordert. Bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen erfolgt eine entsprechende Prüfung und Bescheiderteilung, die so dann den Personensorgeberechtigten zugestellt wird.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Amt für Jugend und Familie

Sachgebiet Wirtschaftliche Kitaförderung

Voraussetzungen

Das Kind, für das die Berechtigung beantragt wird, muss im Landkreis Rostock mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Allgemein:

Spezielle Nachweise ergeben sich entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation aus dem Antragsformular.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sollten mindestens 3 Monate im Voraus vollständig eingereicht werden.
Es können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.

Elektronische Antragstellung

Die Antragseinreichung per E-Mails ist möglich.

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