Bedarfsprüfung/Erteilung einer Berechtigung für die Betreuung in einer Krippe/Kindergarten
Leistungsbeschreibung
Jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern hat ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Dabei wird das Kind bei einem Teilzeitplatz 6 Stunden, bei einem Ganztagsplatz 10 Stunden täglich betreut.
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist eine Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes notwendig.
Krippe ist für Kinder bis zum Beginn des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden.
Kindergarten ist für Kinder von Beginn des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Eintritt in die Schule.
Verfahrensablauf
Für die Erteilung einer Berechtigung für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist schriftlich ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag kann von der / den Personensorgeberechtigten des Kindes gestellt werden. Dieser wird nach entsprechendem Eingang geprüft und bei Erforderlichkeit werden fehlende Unterlagen nachgefordert. Bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen erfolgt eine entsprechende Prüfung und Bescheiderteilung, die so dann den Personensorgeberechtigten zugestellt wird.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Wirtschaftliche Kitaförderung
Voraussetzungen
Das Kind, für das die Berechtigung beantragt wird, muss im Landkreis Rostock mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Allgemein:
- Antragsformular Krippe und Kindergarten
- Kopie der Geburtsurkunde
- Datenschutzerklärung
Spezielle Nachweise ergeben sich entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation aus dem Antragsformular.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sollten mindestens 3 Monate im Voraus vollständig eingereicht werden.
Es können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Elektronische Antragstellung
Die Antragseinreichung per E-Mails ist möglich.
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