Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung einholen

Leistungsbeschreibung

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI).

Auskünfte aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung dürfen nur von den uVGB und den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden ÖbVI erteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Ein Service des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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