Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte
Leistungsbeschreibung
Sie können über Internetportale Ihrer Regionen selbständig standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) anfertigen und abrufen.
Bei Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte über das Internet können Sie über eine Orts- oder Adresssuche den gewünschten Bereich festlegen und die Bodenrichtwerte sofort einsehen. Mit einem Klick auf den Bodenrichtwert erscheint die jeweilige Definition dazu.
Hinweis: Die Angaben zum Bodenrichtwert sind keine Aussagen zum Baurecht, der Nutzung oder Größe eines abgefragten Grundstückes!
Zuständige Stelle
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Rostock
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Welche Gebühren fallen an?
Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird nach Zeitaufwand eine Gebühr für den mitgeteilten Bodenrichtwert erhoben.
Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Grundstück erhoben.
Für Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte - Bauflächen werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 Euro erhoben.
