Verpflichtungserklärung abgeben

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine ausländische Person für eine kurze Zeit (bis zu 90 Tage) als Gast oder einen Studenten nach Deutschland einladen möchten, können Sie für den Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, alle anfallenden Kosten, die der Bundesrepublik Deutschland durch Ihren Gast entstehen könnten, zu übernehmen. Die Verpflichtung gilt für die Kosten des Lebensunterhaltes (Wohnraum, Ernährung, Kleidung, ärztliche Behandlungen und Medikamente sowie die Pflege oder entstehende Kosten bei Krankheit), aber auch für die Kosten einer möglichen Rückführung. Eine detaillierte Beschreibung der Verpflichtungen entnehmen Sie bitte der von Ihnen zu unterzeichnenden „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“.

Verfahrensablauf

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung müssen Sie persönlich in der Ausländerbehörde vorsprechen. Da wir uns für Sie ausreichend Zeit nehmen möchten, bitten wir um Vereinbarung eines Termins zur Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung. Nach Überprüfung Ihres gültigen Ausweisdokumentes und Vorlage der Ausweiskopie Ihres Gastes werden Sie darüber informiert, wozu Sie sich durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten. Anschließend wird die Leistungsfähigkeit geprüft. Sollten Sie sich im Vorfeld für die Einzahlung einer Kaution entscheiden, teilen Sie uns das bitte im Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ mit und wir übersenden Ihnen vor der persönlichen Vorsprache ein entsprechendes Schreiben hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten. Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie melderechtlich erfasst sind.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Landkreis Rostock
  • persönliches Erscheinen (wünschenswert mit Termin) mit gültigem Ausweisdokument
  • geplanter Kurzaufenthalt in Deutschland (Ein- und Ausreisedatum wurden zumindest grob festgelegt)
  • ausreichend Einkommen/nachgewiesene Kaution

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung reicht nicht aus)
  • die Angaben des Gastes (bestenfalls eine Kopie des Nationalpasses des Gastes; anderenfalls Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift und Reisepassnummer)
  • die „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“, welche von Ihnen bitte erst bei dem Termin in der Ausländerbehörde zu unterschreiben ist
  • einen Nachweis über Ihr Einkommen
    - Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
    - bei Selbstständigkeit: eine von Steuerberater/Wirtschaftsprüfer errechnete Gewinnübersicht der letzten drei Monate (eine betriebswirtschaftliche Auswertung reicht nicht aus)
    - Sollte der pfändbare Betrag durch Ihr monatliches Einkommen nicht ausreichen, besteht zudem die Möglichkeit eine Kaution in Höhe von 2.500,00 € pro Person und Monat zu hinterlegen, welche nach nachgewiesener Ausreise des Gastes zurücküberwiesen wird.
  • Ihre Bankverbindung zur Rückzahlung der Kaution

Welche Gebühren fallen an?

29,00 € je Verpflichtungserklärung

Anträge / Formulare

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