Ausstellung eines europäischen Feuerwaffenpasses
Leistungsbeschreibung
Ausstellung eines europäischen Feuerwaffenpasses
Verfahrensablauf
Antragstellung, Prüfung der Unterlagen sowie der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach WaffG
An wen muss ich mich wenden?
Für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Waffenbehörde
Voraussetzungen
Antrag, Foto, Bedürfnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständiger Antrag
- Passbild
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Antragstellers
- Bedürfnisbestätigungen oder anderweitige Nachweise
- bitte Voraussetzungen im Waffengesetz beachten
Welche Gebühren fallen an?
50 Euro (jeweils aktuelle Kostenverordnung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern Nr. 9.1.66)
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung bis maximal 21 Tage vor gewünschtem Termin
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie die waffenrechtlichen Erlaubnisse zur Korrektur/Eintragung o. ä. per Post zu uns senden, erfolgt die Rücksendung mit Zustellungsurkunde („gelber Brief“) um eine nachweisliche Zustellung sicherzustellen.
Die hierfür entstehenden Auslagen betragen derzeit ab 4,45 Euro und werden umgelegt sofern nicht ausdrücklich schriftlich auf diese Art der Rücksendung verzichtet wird!
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.