Erteilung eines Jagdscheins

Leistungsbeschreibung

Der Jagdschein wird von den unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:

  • bestandene Jägerprüfung.
    Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern, vgl. § 15 JagdG M-V.
    Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
  • persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
  • Mindestalter 18 Jahre
    Frühestens im Alter von 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.

Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Untere Jagdbehörde

Voraussetzungen

gemäß gesetzlicher Bestimmungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbild
  • Nachweis über das Bestehen der Jägerprüfung (Zeugnis)
  • Jagdhaftpflichtversicherungsnachweis (gem. § 15 Abs. 1 LJagdG i.v.m. § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG)
  • Pacht- oder entgeltlicher Erlaubnisvertrag (gem. § 15 Abs. 2 Satz 4 LJagdG)

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 2-4 Wochen

Anträge / Formulare

Zur Antragstellung auf Erteilung eines Jagdscheins beim Landkreis Rostock verwenden Sie bitte nur das nachfolgend verlinkte Formular!

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins

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