Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Das brain-GeoCMS verwendet nur unbedingt notwendige Cookies. Diese sind einwilligungsfrei und nicht zu deaktivieren, da ohne sie ein Systembetrieb technisch nicht möglich ist.

  • geocms_sid: In diesem Cookie ist eine Session-ID gespeichert, um z.B. den Login-Status bzw. die Eindeutigkeit einer Sitzung zu gewährleisten.
  • accessibility-*: In diesen Cookies werden Informationen bzgl. der Anzeige gespeichert: Kontrastversion, Schriftvergrößerung/-verkleinerung, ...
Das brain-GeoCMS verwendet des Weiteren den Local Storage, um funktionale Einstellungen zu speichern. Auf die im Local Storage gespeicherten Daten können Dritte nicht zugreifen. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben und auch nicht zu Werbezwecken verwendet.

Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
Diese Statistik hilft dem Betreiber der Website, diese zu optimieren und für die Besucher zugänglicher zu gestalten.

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsbeschreibung

Personen, die 18 Monate Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bezogen haben und die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, beziehen nach § 2 AsylbLG Leistungen entsprechend SGB XII.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Rostock
Sozialamt
SG Asylbewerberleistungen / Integration und Unterbringung von Flüchtlingen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um volle Leistungen nach den §§ 3 bis 6 AsylbLG zu erhalten, muss der Leistungsempfänger grundsätzlich einen Ankunftsnachweis nach § 63a des Asylgesetzes vorlegen (§ 11 Absatz 2a AsylbLG). Andernfalls erhält er nur eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

§ 3 AsylbLG