Zur Aufnahme an der Musikschule anmelden

Leistungsbeschreibung

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilet die jeweilige Musikschule.

An wen muss ich mich wenden?

regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule

Zuständige Stelle

regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule

Ein Service des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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