Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten

Leistungsbeschreibung

Der Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten ist in der LBauO M-V nicht vorhanden. Jedoch können gerade Nachbarn durch die Errichtung baulicher Anlagen in seinen Rechten beeinträchtigt sein. Dies kann beispielsweise durch einen Verstoß gegen den Grenzabstand der gemeinsamen Grundstücksgrenze, durch unzumutbare Immissionen oder wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt,  gegeben sein.

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen über den Antrag auf Einschreiten, d.h., dass sie nur tätig werden muss, wenn ein Vorhaben gegen öffentliches Recht verstößt oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen oder durch das Vorhaben eine konkrete Beeinträchtigung der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange dargelegt werden kann.

Sollten durch das Vorhaben keine nachbarlichen Rechte verletzt sein, aber dennoch gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen worden sein, so entscheidet die Behörde anhand der Schwere des Verstoßes, ob sie auf Grundlage des Amtsermittlungsgrundsatzes tätig wird. Ein Anspruch auf Beteiligung des Nachbarn entfällt in diesem Fall.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten wird grundsätzlich formlos gestellt. Sie können Ihren Antrag also per Email oder per Post an die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock stellen.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt 

Sachgebiet Ordnungsrecht/Widersprüche

Voraussetzungen

Der Antrag erfolgt formlos. Dieser muss jedoch erkennen lassen, welcher baurechtswidrige Zustand beanstandet wird oder welche konkreten Beeinträchtigungen geltend gemacht werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zu Beginn des Verfahrens reicht ein formloser Antrag. Ggf. ist ein Nachweis über die Nachbareigenschaft zu erbringen (bspw. Auszug aus dem Grundbuch).

Welche Gebühren fallen an?

Für die eigentliche Überprüfung fallen keine Gebühren an. Sollte nach Abschluss des Verfahrens ein rechtsmittelfähiger Bescheid erstellt werden, so ergeht dieser gegen eine Verwaltungsgebühr.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität und dem Prüfumfang des Falles ab.

Rechtsbehelf

Gegen einen abgelehnten Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Anonyme Anzeigen werden grundsätzlich nicht verfolgt. Einen Anspruch auf Einschreiten hat regelmäßig nur ein Nachbar, der eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften geltend machen kann. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn Abstandsflächen verletzt werden oder gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen wird. In den Fällen, in denen kein direkter Anspruch besteht, hat die Baubehörde ein Auswahlermessen bezüglich baurechtswidriger Zustände, d.h. sie prüft einzelfallbezogen, ob ein Einschreiten erforderlich ist.

Nach oben