Anzeige zur Betriebsaufnahme/Betriebsveränderung einer Pflegeeinrichtung
Leistungsbeschreibung
Anzeige eines Einrichtungsbetriebes zur Pflege
Verfahrensablauf
Anzeige zur Betriebsaufnahme/Betriebsveränderung nach § 4 EQG M-V
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Heimaufsicht
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anzeige gemäß § 4 Abs. 1,2 EQG M-V der Betriebsaufnahme bzw. Veränderungsanzeige gemäß § 4 Abs. 3 EQG M-V, jeweils mit Nachweis, dass die Anforderungen des § 3 EQG M-V erfüllt werden
- Anzeige nach § 16 Abs. 1, 2 EQG M-V
- Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Mindestgebühr 200,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die beabsichtigte Inbetriebnahme einer Einrichtung ist drei Monate im Voraus schriftlich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Eine Kontaktaufnahme zu den Landesverbänden der Pflegekassen ist im Vorfeld vorzunehmen.
Unterstützende Institutionen
Landesverbände der Pflegekassen, Kommunaler Sozialverband M-V