Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Das brain-GeoCMS verwendet nur unbedingt notwendige Cookies. Diese sind einwilligungsfrei und nicht zu deaktivieren, da ohne sie ein Systembetrieb technisch nicht möglich ist.

  • geocms_sid: In diesem Cookie ist eine Session-ID gespeichert, um z.B. den Login-Status bzw. die Eindeutigkeit einer Sitzung zu gewährleisten.
  • accessibility-*: In diesen Cookies werden Informationen bzgl. der Anzeige gespeichert: Kontrastversion, Schriftvergrößerung/-verkleinerung, ...
Das brain-GeoCMS verwendet des Weiteren den Local Storage, um funktionale Einstellungen zu speichern. Auf die im Local Storage gespeicherten Daten können Dritte nicht zugreifen. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben und auch nicht zu Werbezwecken verwendet.

Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
Diese Statistik hilft dem Betreiber der Website, diese zu optimieren und für die Besucher zugänglicher zu gestalten.

Waffenbesitzkarte (Informationen und Antrag)

Leistungsbeschreibung

Ausstellung von Waffenbesitzkarten für verschiedene Bedürfnisgründe

An wen muss ich mich wenden?

für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Waffenbehörde
Außenstelle Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3 in 18209 Bad Doberan    

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre

Wohnsitz im Landkreis Rostock

Bedürfnisnachweis als 

  • Sportschütze (Bedürfnisbestätigung Schützenverband § 14 Abs. 2 und 4 WaffG);
  • Jäger (Bedürfnisbestätigung aktuell gültiger Jagdschein § 13 WaffG);
  • Erbe (Bestätigung Anspruch Erbe, Bedürfnis oder Blockierung Waffe § 20 WaffG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Antragstellenden
  • Bedürfnisbestätigungen oder anderweitige Nachweise (bitte Voraussetzungen im WaffG beachten)

Welche Gebühren fallen an?

nach IMKostVO M-V; Gebühren zwischen 40 und 300 Euro je nach Art der Erlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Es bestehen u. a. gesetzliche Fristen für die erstmalige Antragstellung nach Erwerb einer Waffe durch Jagdscheininhaber. Diese und alle anderen gilt es zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie die waffenrechtlichen Erlaubnisse zur Korrektur/Eintragung o. ä. per Post zu uns senden, erfolgt die Rücksendung mit Zustellungsurkunde („gelber Brief“) um eine nachweisliche Zustellung sicherzustellen.

Die hierfür entstehenden Auslagen betragen derzeit ab 4,45 Euro und werden umgelegt sofern nicht ausdrücklich schriftlich auf diese Art der Rücksendung verzichtet wird!

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.