Waffenbesitzkarte (Informationen und Antrag)
Leistungsbeschreibung
Ausstellung von Waffenbesitzkarten für verschiedene Bedürfnisgründe
An wen muss ich mich wenden?
für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Waffenbehörde
Außenstelle Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3 in 18209 Bad Doberan
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Wohnsitz im Landkreis Rostock
Bedürfnisnachweis als
- Sportschütze (Bedürfnisbestätigung Schützenverband § 14 Abs. 2 und 4 WaffG);
- Jäger (Bedürfnisbestätigung aktuell gültiger Jagdschein § 13 WaffG);
- Erbe (Bestätigung Anspruch Erbe, Bedürfnis oder Blockierung Waffe § 20 WaffG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Antragstellenden
- Bedürfnisbestätigungen oder anderweitige Nachweise (bitte Voraussetzungen im WaffG beachten)
Welche Gebühren fallen an?
nach IMKostVO M-V; Gebühren zwischen 40 und 300 Euro je nach Art der Erlaubnis
Welche Fristen muss ich beachten?
Es bestehen u. a. gesetzliche Fristen für die erstmalige Antragstellung nach Erwerb einer Waffe durch Jagdscheininhaber. Diese und alle anderen gilt es zu beachten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie die waffenrechtlichen Erlaubnisse zur Korrektur/Eintragung o. ä. per Post zu uns senden, erfolgt die Rücksendung mit Zustellungsurkunde („gelber Brief“) um eine nachweisliche Zustellung sicherzustellen.
Die hierfür entstehenden Auslagen betragen derzeit ab 4,45 Euro und werden umgelegt sofern nicht ausdrücklich schriftlich auf diese Art der Rücksendung verzichtet wird!
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.