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Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte als Jäger, Sportschütze, Erbe, Waffensammler- oder Sachverständiger, Verein

Leistungsbeschreibung

Ausstellung von Waffenbesitzkarten für verschiedene Bedürfnisgründe

An wen muss ich mich wenden?

für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Waffenbehörde

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre

Wohnsitz im Landkreis Rostock

Bedürfnisnachweis als 

  • Sportschütze (Bedürfnisbestätigung Schützenverband § 14 Abs. 2 und 4 WaffG);
  • Jäger (Bedürfnisbestätigung aktuell gültiger Jagdschein § 13 WaffG);
  • Erbe (Bestätigung Anspruch Erbe, Bedürfnis oder Blockierung Waffe § 20 WaffG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Antragstellenden
  • Bedürfnisbestätigungen oder anderweitige Nachweise (bitte Voraussetzungen im WaffG beachten)

Welche Gebühren fallen an?

40-300 Euro, aktuell 75 Euro im Landkreis Rostock nach Anlage zu § 1 Abs. 1 Tarifstelle 2.6 Sprengstoffkostenverordnung - SprengKost VO M-V

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung bis maximal 14 Tage vor gewünschtem Termin