Überwachung meldepflichtiger Krankheiten
Leistungsbeschreibung
Ansteckende Krankheiten, auch Infektionskrankheiten genannt, werden von Krankheitserregern verursacht. Diese Krankheitserreger können von Mensch zu Mensch, aber auch über Lebensmittel, Trinkwasser, Badewasser oder kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Meldepflichtige Erkrankungen, Verdachtsfälle zu Erkrankungen, oder in einigen Fällen der Tod sind durch den Arzt, die meldepflichtigen Infektionserreger durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Eine Meldung erfolgt i. d. R. über Labore oder hausärztliche Praxen. Das Gesundheitsamt ist dazu ermächtigt, beim Auftreten von Infektionskrankheiten Ermittlungen anzustellen und entsprechende Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dies kann z. B. die Anordnung von Desinfektionsmaßnahmen, aber auch ein Betretungsverbot für in Gemeinschaftseinrichtung betreute Personen oder ein Besuchs- und/oder Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter von Gemeinschafts-einrichtungen oder Lebensmittelbetrieben sein.
Ebenso können beispielsweise Isolierungsmaßnahmen, Kontaktverbote, Ausgangs-beschränkungen und die Maskenpflicht erlassen werden. Zum Infektionsschutz gehört unter anderem auch, dass das Gesundheitsamt zu Impfungen berät und diese empfiehlt. Diese können dann durch den Amtsärztlichen Dienst oder den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchführt werden.
Keuchhusten
Windpocken
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Gesundheitsamt
Sachgebiet Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin
Voraussetzungen
Die meldepflichtigen Infektionskrankheiten sind in den §§ 6, 7 und 34 IfSG aufgeführt. Im § 8 IfSG sind die zur Meldung verpflichteten Personen benannt.
Das Gesetz legt fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter an die Landesbehörde übermittelt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Meldeformular §6 IfSG
Was sollte ich noch wissen?
Generell erfolgt eine Weitergabe der gesammelten Daten in anonymisierter Form an das bundesweit zuständige Robert-Koch-Institut (RKI).
