Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte

Leistungsbeschreibung

Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden angefertigt und übersandt.
Sie können über Internetportale Ihrer Regionen selbständig standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) anfertigen und abrufen.
Bei Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte über das Internet können Sie über eine Orts- oder Adresssuche den gewünschten Bereich festlegen und die Bodenrichtwerte sofort einsehen. Mit einem Klick auf den Bodenrichtwert erscheint die jeweilige Definition dazu.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte

Welche Gebühren fallen an?

Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden eine Grundgebühr zuzüglich einer Gebühr für jeden mitgeteilten Bodenrichtwert erhoben.
Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Grundstück erhoben.
Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.

Landkreis Rostock:

Für Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte - Bauflächen werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Für die Bereitstellung der gesamten Bodenrichtwertkarte im Landkreis Rostock (pdf-Datei zum Download) fallen pro Jahresbericht Gebühren in Höhe von jeweils 175,00 Euro an

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