Bescheinigung für Steuervergünstigungen nach dem EStG

Leistungsbeschreibung

Die meisten Baudenkmale befinden sich in Privateigentum. Hier trägt der private Eigentümer regelmäßig die Hauptlast ihrer Erhaltung. Dies ist zunächst einmal selbstverständlich, denn natürlich hat der Eigentümer ein Interesse, sein Eigentum in einem guten Zustand zu erhalten. Während er aber seine eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen und im Übrigen auch einen wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Eigentum ziehen möchte, ist das Interesse der Öffentlichkeit darauf gerichtet, das Denkmal möglichst unverändert zu erhalten.

Dies führt nicht nur zu einer Einschränkung der gestalterischen Möglichkeiten des Denkmaleigentümers, es schränkt darüber hinaus häufig auch die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Denkmals ein und führt zu einer höheren Kostenbelastung bei anfallenden Reparaturen. Dem Denkmaleigentümer wird also im Interesse der Allgemeinheit eine Menge zugemutet. Um ihm diese Last zu erleichtern, erfährt er Unterstützung wie etwa Förderungen.

Ein weiterer wichtiger Baustein sind die steuerlichen Erleichterungen. Im Gegensatz zu den Fördermitteln hat auf die gesetzlich geregelten steuerlichen Erleichterungen jeder Denkmaleigentümer Anspruch, der sein Denkmal in Absprache mit den

Denkmaleigentümer können für Aufwendungen (Baumaßnahmen) an ihrem Denkmal Vergünstigungen bei der Einkommensteuer in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG
  • Prüfung des Antrages
  • Bescheid zur Geltendmachung steuerlicher Vorteile für Baudenkmale gem. §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG 

Der Bescheid kann durch den Antragsteller an das zuständige Finanzamt weitergegeben werden. Das Finanzamt prüft in eigener Zuständigkeit nach Herstellungskosten, Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwand.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt

Sachgebiet Untere Denkmalschutzbehörde

Voraussetzungen

  • Denkmaleigenschaft: Das Objekt muss ein Denkmal sein.
  • Abstimmung der Maßnahmen: Genehmigung der Denkmalschutzbehörde und vorherige Abstimmung der Baumaßnahmen mit der Bescheinigungsbehörde
  • Erforderlichkeit: Begünstigt sind Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die für die Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

ausgefüllter Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. §§ 7i, 10f, 11b EStG

erforderliche Genehmigung (Baugenehmigung bzw. denkmalrechtliche Genehmigung)

Abstimmungen Originalrechnungen mit Zahlungsbelegen

Welche Gebühren fallen an?

Bescheinigung nach den §§ 7i, 10f, 10g, 11b des Einkommensteuergesetzes bei beantragten Aufwendungen bis

  • 2.500 € 50 €
  • 25.000 € 75 €
  • 50.000 € 100 €
  • 250.000 € 500 €
  • 500.000 € 1.000 €

Je weitere 500.000 € 500 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung unterliegt keiner Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung ist an keine Frist gebunden; sie ist abhängig vom Umfang der Maßnahme und der zu prüfenden Unterlagen.

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