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Förderung: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen des Landkreises Rostock

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Rostock fördert im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen soziale Vorhaben und Projekte von anerkannten Betreuungsvereinen des Landkreises Rostock.

Verfahrensablauf

  • Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zu richten.
  • Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist die Betreuungsbehörde des Gesundheitsamtes im Landkreises Rostock.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt
Betreuungsbehörde

Voraussetzungen

Es sollen Projekte oder Vorhaben im sozialen Bereich gefördert werden, die insbesondere für die Gewährleistung einer stabilen ambulanten sozialen Infrastruktur im Gebiet des Landkreises Rostock unabdingbar sind.

Betroffene Personen sollen bei der Bewältigung schwieriger Lebenslagen unterstützt werden; die Förderung bezieht sich insbesondere auf die Beratung und Betreuung betroffener Personen. Zu den Voraussetzungen siehe auch die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen des Landkreises Rostock".

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hauptantrag

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die kommenden Jahre sind die Anträge bis zum 31.10. des Vorjahres zu stellen. Nur für dieses Jahr wurde die Antragsfrist auf den 31.01.2023 verlängert.

Rechtsbehelf

möglich

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Die Förderung umfasst grundsätzlich Sachausgaben. Die Förderung ist auf ein Kalenderjahr begrenzt.

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