Jugendsozialarbeit Freizeit und Schule

Leistungsbeschreibung

Jugendsozialarbeit richtet sich an junge Menschen im Alter von 6 – 26 Jahren. Neben wichtigen Bezugspersonen wie die Eltern, Großeltern, Geschwister, Freunde, Klassenlehrer/Klassenlehrerin, Hortner/Hortnerin etc. gibt es auch in der Schule und im Jugendklub Menschen, welche für Sorgen und Probleme der jungen Menschen gerne ein Ohr haben und Unterstützung leisten. In der Schule ist das die Schulsozialarbeiterin/der Schulsozialarbeiter und im Freizeitbereich ist das der Jugendklubleiter/die Jugendklubleiterin. Mit Rat, Tat und ggf. Vermittlung von weiterführenden Hilfen stehen beide Professionen in allen Alltags-, Perspektiv- und Lebenswegfragen junger Menschen zur Verfügung. Auch Eltern können sich vertrauensvoll an die jeweilige Fachkraft wenden. Ein gesundes und selbstbewusstes Aufwachsen, die Entwicklung von sozialen Kompetenzen, schulische Erfolge sowie ein gelingender Übergang von der Schule in das Berufsleben, sind in der Sozialarbeit in den Bereichen Freizeit und Schule wesentliche Ziele.

Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe sorgt dafür, dass entsprechend geeignete und qualifizierte Fachkräfte vor Ort eingesetzt sind und leistet folgende Aufgaben:

  • Bedarfsermittlung für Standorte und Personal in enger Kooperation mit der zuständigen Kommune, dem jeweiligen Schulträger, dem Träger der Jugend- bzw. Schulsozialarbeit
  • Förder- und Strukturberatung von freien und öffentlichen Trägern der Jugend- und Schulsozialarbeit
  • Eignungsprüfung von hauptamtlichem Fachpersonal
  • Organisation und Vermittlung von Fortbildungsangeboten für die Fachkräfte
  • Organisation bzw. Mitwirkung in Arbeitskreisen und Fachgruppen landkreis- und landesweit
  • Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung zur Weiterentwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit
  • Fachaufsicht in der Umsetzung der Leistungen in der Jugend- und Schulsozialarbeit

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Amt für Kinder- und Jugendhilfe
Sachbereich Kinder-, Jugend-, Familienförderung (inhaltliche Fragen)

Amt für Kreisentwicklung
Zentrale Fördermittelstelle (antragsrelevante zuwendungsrechtliche Fragen sowie Bearbeitung von Personal- und Sachkostenanträgen)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Personal- und Sachkosten gemäß Förderrichtlinie

Bei Neueinstellung:

  • Nachweis des Berufsabschlusses, ggf. Übersicht/Zertifikat/Fortbildungsnachweise in sozialpädagogisch relevanten Themengebieten (bitte vor Antragstellung im Amt für Kinder- und Jugendhilfe einreichen)

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag auf Personal- und Sachkosten bis zum 30.06. für das jeweilige Folgejahr

Bei Neuanstellung bzw. Änderungen im Arbeitsverhältnis: der Arbeitsvertrag bzw. Änderungsvertrag (einzureichen beim Amt für Kreisentwicklung zentrale Fördermittelstelle)

Anträge / Formulare

  • Antrag Personalkosten (im Amt für Kreisentwicklung, Zentrale Fördermittelstelle zu erfragen)
  • Antrag Sachkosten

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