Blick auf das Impfzentrum © Landkreis Rostock

Covid19 - Infektionsgeschehen im Landkreis Rostock

Das Coronavirus hat unser Leben nachhaltig verändert. Der Alltag war geprägt von Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen. Diese Regelungen waren unerlässlich, um sich vor einer Infektion so weit wie möglich zu schützen und die Verbreitung des Virus zu bremsen. Am 17. März 2020 begann eine Serie von immer neuen Corona-Verordnungen in MV, die mit ihrem letzten Geltungstag am 28.02.2023  nach insgesamt 1.078 Tagen beendet wird. Fast alle Maßnahmen sind somit aufgehoben.

Damit das so bleibt, ist es wichtig, die Erfahrungen aus der Pandemie zu nutzen. 

Hier finden Sie aktuelle Regelungen im Landkreis Rostock.

Aufgrund einer entspannten Infektionslage bei gutem Immunschutz innerhalb der Bevölkerung wurde die Corona-Landesverordnung vorzeitig am 28.02.2023 ( letzter Geltungstag) außer Kraft gesetzt.

Es gelten lediglich die Maßnahmen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG):

  1. Maskenpflicht
     

Maskenpflichten (FFP2 oder vergleichbar) bestehen laut IfSG des Bundes ab dem 1. März 2023 nur noch für Besucherinnen und Besucher in

·         Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,

·         voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen

sowie für Patientinnen und Patienten und Besuchende in folgenden Einrichtungen:

·         Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen,

·         Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,

·         Einrichtungen für ambulantes Operieren,

·         Dialyseeinrichtungen,

·         Tageskliniken,

·         Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit diesen Einrichtungen vergleichbar sind,

·         Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,

·         Rettungsdienste.

Ausnahmen gelten weiter für diejenigen Personengruppen, für die es schon in der Vergangenheit Sonderregeln gab. Dazu zählen u.a.

Kinder unter 6 Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind.

Allen positiv auf Corona getesteten Personen und deren Kontaktpersonen wird dennoch weiterhin Vorsicht und Rücksichtnahme empfohlen, besonders bei Kontakt zu vulnerablen Personengruppen! 

  1. Testpflichten

    Ab dem 1. März 2023 entfällt die Testpflicht komplett auch beim Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen. Kostenlose Corona-Bürgertests wurden nur bis einschließlich 28. Februar 2023 für die laut Testverordnung zulässigen Personengruppen finanziert.  Ärzte können im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung Abstriche und Corona-Tests durchführen.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat aktualisierte Empfehlungen zur Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen bei SARS-CoV-2 und weiteren ARE-Erregern erarbeitet.

Für medizinisches Personal entfällt die Verpflichtung aus der Corona-Landesverordnung MV, nach einer Infektion dem Arbeitgeber zur Wideraufnahme der Tätigkeit ein Testergebnis vorzulegen.

Das -> Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat aktualisierte Empfehlungen zur Infektionsprävention bei SARS-CoV-2 und weiteren ARE-Erregern erarbeitet.

Die Empfehlungen des RKI Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen werden aktuell überarbeitet.

Bei Fragen zum Management im Fall eines Corona-Ausbruchs wenden Sie sich an das Gesundheitsamt
unter

Verwenden Sie zu Ihrer und unserer Arbeitserleichterung unsere  -> Häufungstabelle

Gemeinschaftsünterkünfte
-> Zu den Präventionsmaßnahmen für Gemeinschaftsunterkünfte des Robert-Koch-Instituts

Bei Fragen zum Management im Fall eines Corona-Ausbruchs in der Klasse oder Gruppe können Sie sich unter Angabe der Einrichtung sowie Anzahl und Namen der Positivfälle sowie Zuordnung zur Gruppe ( Schulklasse, Kita-Gruppe) an das Gesundheitsamt wenden unter coronaeinrichtungen@lkros.de

Verwenden Sie zu Ihrer und unserer Arbeitserleichterung unsere -> Häufungstabelle.

-> www.zusammengegencorona.de

-> www.lagus.mv-regierung.de

 

Bürgertelefon Landkreis Rostock - 03843 755-69999

Corona-Hotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 0385/588 11311

Ärztlicher Notdienst (für akute medizinische Angelegenheiten) – 116 117

Karte mit Schnelltestzentren

Auf der Karte finden Sie alle Schnelltestzentren mit Kontaktdaten im Landkreis Rostock. 

Zur Übersichtskarte 

Nach oben