Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Das brain-GeoCMS verwendet nur unbedingt notwendige Cookies. Diese sind einwilligungsfrei und nicht zu deaktivieren, da ohne sie ein Systembetrieb technisch nicht möglich ist.

  • geocms_sid: In diesem Cookie ist eine Session-ID gespeichert, um z.B. den Login-Status bzw. die Eindeutigkeit einer Sitzung zu gewährleisten.
  • accessibility-*: In diesen Cookies werden Informationen bzgl. der Anzeige gespeichert: Kontrastversion, Schriftvergrößerung/-verkleinerung, ...
Das brain-GeoCMS verwendet des Weiteren den Local Storage, um funktionale Einstellungen zu speichern. Auf die im Local Storage gespeicherten Daten können Dritte nicht zugreifen. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben und auch nicht zu Werbezwecken verwendet.

Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
Diese Statistik hilft dem Betreiber der Website, diese zu optimieren und für die Besucher zugänglicher zu gestalten.

Aktueller Wohnort: Rostock

Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe § 46 SGB IX

Leistungsbeschreibung

Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung. Eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung soll so früh wie möglich erkannt und dann durch Förder- und Behandlungsmaßnahmen gemildert werden. Die Leistungen werden ambulant, teils auch mobil, erbracht.

Verfahrensablauf

Die Frühförderung muss von einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) veranlasst werden. Das Ergebnis wird auch dem behandelnden Hausarzt mitgeteilt. Wird die Behandlung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle angesiedelt, übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten. Bei einer Interdisziplinären Frühförderstelle werden die Kosten aufgeteilt. Die Kosten für den heilpädagogischen Teil übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die medizinisch-therapeutischen Behandlungen werden von den Krankenkassen getragen.

An wen muss ich mich wenden?

Kindertagesstätte sowie Sozialamt oder Gesundheitsamt des Landkreises Rostock

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gelbes Vorsorgeheft
  • ärztliche Befunde
  • Einschätzung Kindertagesstätte / Tagesmütter

Anträge / Formulare

Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen