Sozialplanung

Was gibt's Neues?

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Juli 2021

Fortschreibung des Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes
Unser Landkreis wird zehn Jahre!

Dieser besondere Anlass lässt uns auf einen Prozess des Zusammenwachsens zurückschauen, ein Prozess bei dem es um jede*n geht. Dieses Anliegen verfolgt auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen hinsichtlich der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wir als Landkreis nehmen uns auf Beschluss des Kreistages ebenfalls dieser Aufgabe in Form unseres Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes an. Stets an unserer Seite: Unser Beirat für Menschen mit Behinderungen, der uns einen Perspektivenwechsel ermöglicht und dem wir Danke sagen möchten.
„Sie müssen sich vorstellen…“, diesen Satz hört ein sehbehindertes Mitglied unseres Beirates fast jeden Tag. „Menschen mit Behinderungen wollen sich nichts vorstellen. Sie wollen es erleben – fühlen, riechen, schmecken – sie wollen es erfahren.“. Aussagen wie diese zeigen, dass es Handlungsbedarf in der Erlebenswelt von Menschen mit Einschränkungen gibt.
Wir freuen uns sehr, den Maßnahmeplan mit wachsender Beteiligung unterschiedlichster Akteur:innen fortzuschreiben. Dies ist in Anbetracht der Verschiedenheiten von Menschen nur zuträglich.
Der Wunsch unseres Beirates für die kommenden zehn Jahre: Das Erreichen der vollständigen Barrierefreiheit. Im öffentlichen Raum, der Informationstechnik und in den Köpfen. Das ist der Leitgedanke, der uns antreibt.

Richtlinie zur finanziellen Förderung von Leistungen auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege des Landkreises Rostock

Zum 01.09.2021 tritt die neue Richtlinie zur finanziellen Förderung von Leistungen auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege des Landkreises Rostock in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin geltende gleichnamige Richtlinie. In der neuen Richtlinie wird der Gegenstand der Förderung konkretisiert. Dabei wird insbesondere Bezug genommen auf Leistungen, die nicht förderfähig sind. Bislang erfolgte eine Förderung ausschließlich als Zuschuss, wenn die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme gesichert war. Mit Einführung der neuen Richtlinie können auch Projekte und Vorhaben im sozialen Bereich finanziert werden, die nicht anderweitig gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragstellenden und der Sitz der Antragstellenden im Landkreis Rostock bzw. müssen die Antragsstellenden im Rahmen von kreisübergreifenden Projekten oder Einzelaktivitäten für Einwohner:innen des Landkreises Rostock tätig sein. Die Anträge auf Zuwendungen sind bis zum 31.10. des dem Bewilligungszeitraum vorangegangen Jahres zu stellen. Hierfür ist das elektronische Antragsformular zu verwenden. Dieses wird auf der Internetseite vom Landkreis Rostock veröffentlicht.

Erstellung eines Hilfeatlas im Rahmen der Fortschreibung unserer Pflegesozialplanung

„Eine zentrale Erfassung aller Angebote zur Versorgung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen“ - als eine von acht Handlungsempfehlungen aus der aktuellen Fortschreibung steht diese nun kurz vor der Umsetzung. Der Fachbereich Sozialplanung realisiert in Zusammenarbeit mit dem Kataster- und Vermessungsamt unseres Landkreises ein georeferenziertes Hilfeportal, das zentral auf unserer Homepage für jeden Interessierten zur Verfügung stehen wird.
Von Sportangeboten für die Generation über 60 Jahre, Möglichkeiten des Zusammenkommens oder auch Wohn-, Pflege- sowie Serviceangebote, ehrenamtliches Engagement und vieles andere wird hier zu finden sein. Die Suche kann dabei gezielt nach Angeboten stattfinden oder die Interessierten schauen, wo sie leben und was es an Möglichkeiten um sie herum gibt.
Da dieses Angebot für alle Altersgruppen interessant und gewinnbringend ist, soll der Hilfeatlas stetig ausgebaut werden. Verantwortlich dafür wird der Fachbereich Sozialplanung sein, denn nur ein aktuelles Portal wird tatsächlichen Nutzen bringen. Das Instrument soll in erster Linie für unsere Bürgerinnen und Bürger brauchbar sein. Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht denkbar, dass Betreuende, Angehörige und Sozialarbeitende – so auch unsere internen Sozialarbeitenden – bei der Ermittlung von Bedarfen hilfreiche Wege zu unterschiedlichsten Angeboten finden. Des Weiteren kommen wir hiermit unserem Ziel einer sozialräumlichen Verzahnung von Hilfeleistungen ein Stück weit näher.

Umsetzung des „Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes (WoftG M-V)“ im Landkreis Rostock

Ab dem Jahr 2022 geht die Verantwortung für die Sicherstellung der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung vom Land an die Landkreise und kreisfreien Städte über. Hintergrund ist, dass das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) vollumfänglich in Kraft tritt.
Mit der Kommunalisierung der Beratungslandschaft sollen kreisspezifische Rahmenbedingungen und kommunale Planungs- und Gestaltungsspielräume gestärkt werden, um letztlich die Angebotsstrukturen und -qualität zu verbessern. Neben einer bedarfsgerechten Ausgestaltung der Beratungslandschaft geht es somit vor allem um die Stärkung der Qualität und die Vernetzung der Beratungsangebote.
Die Landkreise und kreisfreien Städte konnten sich zwar noch nicht auf eine Zuweisungsvereinbarung mit dem Land einigen. Dennoch bereitet sich das Sozialamt des Landkreises Rostock als zuständiges Amt intensiv auf die neuen Aufgaben vor. Im Sachgebiet Sozialplanung und Qualitätssicherung wird Personal für die Umsetzung der Kommunalisierung vorgehalten.
Ein Konzept für die Förderung der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung wird derzeit erarbeitet, das eine kontinuierliche Fachberatung der geförderten Träger vorsieht. Der Einsatz einer beratenden Steuerungsgruppe ist geplant, die sich aus Mitgliedern der Bereiche Soziales und Gesundheit zusammensetzt. In einem Internetportal werden alle für die Antragstellung wichtigen Informationen gebündelt.
Um die Kommunalisierung der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung konkreter zu gestalten, wurde seitens des Sozialamtes eine Richtlinie für den Landkreis Rostock erarbeitet und von der Rechtsstelle Jugend und Soziales geprüft. Diese wird im Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit vorgestellt und kommt am 27.10.2021 zur Abstimmung in den Kreistag.


April 2021:

Sozialmonitoring

Am 21. April 2021 wurde vom Fachbereich Sozialplanung die Idee eines Sozial(raum)monitorings, unter Einbeziehung von Vertretern aus den Ämtern Schulverwaltung, Jugend, Soziales, Kreisentwicklung, Personal und Organisation sowie der Dezernate I und III und der Büroleitung des Landrates, im Kreistagssaal in Güstrow vorgestellt.
Die Beobachtung von sozialen Entwicklungen in einer Kommune sowie die Analyse von sozialen Lagen durch Datenerhebung bietet die Möglichkeit, komplexe sozialräumliche Sachverhalte anhand bestimmter Indikatoren abzubilden.
Ziel des Monitorings ist eine integrierte Sozialplanung, die im Stande ist, bedarfsgerechte und interdisziplinäre Analysen zu tätigen. Durch eine genaue Bestands- und Bedarfsermittlung bildet das Sozialmonitoring in seiner Berichterstattung eine Verständigungs- und Entscheidungsgrundlage über Entwicklungen sowie den Einsatz von Ressourcen im Landkreis Rostock. Dabei gilt: Je besser die Datenbasis umso zielgenauer die Aussagekraft.

Schreiben Allg. Kenntnisstand WoftG M-V

Am 20. April 2021 informierte der Landkreis Rostock alle Träger der freien Wohlfahrtspflege über den aktuellen Stand bezüglich des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern (WoftG M-V): Dieses soll voraussichtlich ab dem 01. Januar 2022 vollumfänglich in Kraft treten und beschließt die Kommunalisierung der Beratungslandschaft. Aktuell befindet sich der Landkreis Rostock in einem offensiven Austausch mit dem Land, um klar strukturierte und bestmögliche Ergebnisse aktiv zu erarbeiten und zu verhandeln. Leider ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, verbindliche Aussagen bezüglich Antragstellungen oder Förderungen zu treffen, da die Verhandlungen noch andauern.


März 2021:

Verteilung des Informationsflyers zum Thema „Wohnen im Alter“

Der Flyer „Wohnen im Alter“ soll Bürger:innen über die Vielzahl von Begrifflichkeiten in Bezug auf das Wohnen im Alter aufmerksam machen und so als Hilfestellung für einen geplanten Umzug dienen. Er verweist auf weiterführende Beratungsmöglichkeiten unserer Pflegestützpunkte sowie auf eine Checkliste der BAGSO, Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V., die bei der Wahl einer Wohnform sehr nützlich sein kann. Der Flyer wird an Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises sowie an die Pflegestützpunkte und Mehrgenerationenhäuser verteilt.


November 2020:

Fortschreibung Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat die Chance an der Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes des Landkreises Rostock mitzuwirken. Die Sozialplanerin Anne Ewald bietet die Möglichkeit an, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und zu fixieren, was bisher gut und weniger gut verlief und vor allem welche Themen Priorität besitzen. Der Maßnahmeplan besteht aus 6 Handlungsfelder: 1. Bewusstseinsbildung, Kommunikation und Information, 2. Barrierefreiheit - Mobilität und Bauen, 3. Bildung und Erziehung, 4. Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung, 5. Gesundheit und Pflege sowie 6.Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport. Die Fortschreibung soll 2021 fertiggestellt werden.


September 2020:

Beratungslandschaft im Landkreis Rostock

Das Land M-V beschloss am 19.11.2019 das Gesetz über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern (Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz M-V, WoftG M-V).

Zielstellung sowie Rahmenbedingungen
Das Gesetz besteht aus drei Schwerpunkten. Im ersten Abschnitt wird die Verteilung von Landesmitteln an die in
der LIGA organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege neu definiert. Diese Verteilung soll die Finanzierung der Träger aber auch die finanzielle Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte seitens des Landes auf eine beständige Grundlage stellen.
Zielstellung des zweiten Abschnittes des Gesetzes ist die Neuordnung der Zuständigkeiten für das Angebot an Sozial – sowie Gesundheitsberatung im Rahmen der Förderung der Wohlfahrtspflege im Land M-V und die Überführung in unsere kommunale Verantwortung.
Unser Landkreis wird aufgrund dieses Gesetzes zukünftig eigenverantwortlich auf angemessene Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberatung mittels tarifvertraglicher Regelungen hinwirken. Dies soll auf Seiten der Träger nachhaltige und angemessene Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten ermöglichen. Darüber hinaus zielt das Gesetz auf eine in allen Regionen des Kreisgebietes erreichbare, qualitativ hochwertige und anpassungsfähige Angebotsstruktur der Beratung hin.
Die Vorschriften des zweiten Abschnittes sollen nunmehr am 01.01.2022 in Kraft treten.
Der dritte Abschnitt soll der Öffentlichkeit, durch eine Transparenz- und Zuwendungsdatenbank, mehr Informationen über die geschäftspolitische Ausrichtung der Erbringenden sozialer Leistungen sowie über den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen bieten.

Fachlich-inhaltliche Bewertung des Gesetzes
Es bestehen Kritikpunkte hinsichtlich: a) der Finanzierung und b) der Inhalte und der Umsetzung.
zu a) Mit dem Gesetz wird ein insgesamt unterfinanziertes Modell unter gleichzeitiger Verlagerung der Verantwortung auf die Landkreise und kreisfreien Städte realisiert. Die Bemessung der Landeszuweisungen soll auf der Grundlage der Finanzierungserfordernisse erfolgen. Als Standard ist eine qualitativ hochwertige, ausgewogene und bedarfsdeckende Sozial- und Gesundheitsberatung definiert. Die Finanzierungserfordernisse der Leistungserbringenden sind jedoch erst infolge einer Bewertung der gesamten Beratungslandschaft abschätzbar. Dies ist nur mittelfristig realisierbar. Der dem WoftG M-V zugrunde liegende Finanzierungsmodus sieht vor, dass das Land die genannten Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege nach Maßgabe des landeseigenen Haushaltes unterstützt. Die Mittel des Landes sind mit einem kommunalen Anteil von mindestens 50% gegen zu finanzieren. Was im Falle sinkender Landeshaushaltsmittel durch den Landkreis Rostock gegen zu finanzieren ist, bleibt offen.
zu b) Für die Verwaltung ist die Umsetzung des Gesetzes mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Der Erlass kommunaler Verwaltungsrichtlinien ist notwendig. Anträge sind vollumfänglich zu prüfen, die gesamte Beratungslandschaft ist zu analysieren und im Verlauf zu evaluieren. Fachliche Standards sind entsprechend konkret zu definieren und zu kontrollieren.

Finanzielle Auswirkungen
Gegenwärtig ist keine exakte Finanzprognose möglich. Der Landkreis Rostock übernimmt ein bestehendes Fördersystem, welches durch eine konkrete kommunale Bestands- und Bedarfsanalyse erst zu prüfen ist.

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